Garage Baugenehmigung
Ein Wintergarten und eine Garage haben an sich nicht sehr viel gemeinsam, nur eines, für beide Bauvorhaben werden Sie in allen Fällen eine Baugenehmigung benötigen.
Nur in wenigen Bundesländern hierzulande ist es noch möglich eine Baugenehmigung für eine Garage zu umgehen, jedoch sollten Sie hierzu Informationen vom zuständigen Amt einholen. Ebenfalls sollten Sie bedenken, dass hier auch der Bebauungsplan Ihres Grundstückes ausschlaggebend sein wird. Hier ist geregelt, wo sich Ihre Baugrenzen befinden, die Sie in keinem Fall überschreiten dürfen. In diesen Fällen ist es sicherlich ratsam, wenn Sie sich vor Baubeginn mit einem Fachmann auseinandersetzten.
Baugenehmigungen, auch die für Garagen, sind in jeden Fall sinnvoll
und für eine Erhaltung einer schönen Infrastruktur in den Städten und
Gemeinden von Nöten. Die Baugenehmigung an sich regelt ja über die
zuständige Behörde, ob der Bau einer Garage den Richtlinien entspricht
und ob dieser unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen baulich
festgelegten Verordnungen auch rechtlich vertreten werden kann.
Für die Baugenehmigung einer Garage gelten allgemeine Vorschriften, die
fast in allen Bundesländern in Deutschland ihre Gültigkeit haben.
Hierunter fallen zum Beispiel, dass Garagen unterschieden werden in
offenen Garagen und geschlossenen Garagen. Die Baugenehmigungen werden
dann erteilt, wenn die Vorschriften erfüllt sind.
Bei den offenen Garagen sprechen die Experten von Garagen, die unmittelbar ins Freie führen. Bei diesen Garagen wird die Baugenehmigung erst erteilt, wenn auch nachgewiesen worden ist, dass eine ständige Querlüftung vorhanden ist.
Weiterhin wird unterschieden in offenen Kleingaragen, geschlossenen Garagen, Tiefgaragen, Mittelgaragen und in die Großgaragen.
Für die Baugenehmigung ist nun auch wichtig, für welche dieser Formen Sie sich als Bauherr entscheiden wollen.
Wie schon erwähnt, ist es in Einzelfällen auch möglich, ohne Baugenehmigung eine Garage zu errichten. Das bedeutet für Sie als eventuellen Bauherren aber auf gar keinen Fall, dass Sie nun bauen können, wie Sie möchten. Denn diese Genehmigungsfreiheit bezieht sich nur auf formelle Aspekte des Baurechtes. Sie müssen also in diesen Fällen kein formeller Bauantrag gestellt werden. Allerdings müssen Sie bei einem Garagenbau die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, wie auch die planungsrechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten. Halten Sie diese Regelungen und Bestimmungen nicht ein, so drohen Ihnen ordnungsrechtliche Konsequenzen, die bis zum Abriss der Garage führen können.