Garage Baugenehmigung

Ein Wintergarten und eine Garage haben an sich nicht sehr viel gemeinsam, nur eines, für beide Bauvorhaben werden Sie in allen Fällen eine Baugenehmigung benötigen.

Nur in wenigen Bundesländern hierzulande ist es noch möglich eine Baugenehmigung für eine Garage zu umgehen, jedoch sollten Sie hierzu Informationen vom zuständigen Amt einholen. Ebenfalls sollten Sie bedenken, dass hier auch der Bebauungsplan Ihres Grundstückes ausschlaggebend sein wird. Hier ist geregelt, wo sich Ihre Baugrenzen befinden, die Sie in keinem Fall überschreiten dürfen. In diesen Fällen ist es sicherlich ratsam, wenn Sie sich vor Baubeginn mit einem Fachmann auseinandersetzten.

Baugenehmigungen, auch die für Garagen, sind in jeden Fall sinnvoll und für eine Erhaltung einer schönen Infrastruktur in den Städten und Gemeinden von Nöten. Die Baugenehmigung an sich regelt ja über die zuständige Behörde, ob der Bau einer Garage den Richtlinien entspricht und ob dieser unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen baulich festgelegten Verordnungen auch rechtlich vertreten werden kann.
Für die Baugenehmigung einer Garage gelten allgemeine Vorschriften, die fast in allen Bundesländern in Deutschland ihre Gültigkeit haben.
Hierunter fallen zum Beispiel, dass Garagen unterschieden werden in offenen Garagen und geschlossenen Garagen. Die Baugenehmigungen werden dann erteilt, wenn die Vorschriften erfüllt sind.

Bei den offenen Garagen sprechen die Experten von Garagen, die unmittelbar ins Freie führen. Bei diesen Garagen wird die Baugenehmigung erst erteilt, wenn auch nachgewiesen worden ist, dass eine ständige Querlüftung vorhanden ist.

Weiterhin wird unterschieden in offenen Kleingaragen, geschlossenen Garagen, Tiefgaragen, Mittelgaragen und in die Großgaragen.
Für die Baugenehmigung ist nun auch wichtig, für welche dieser Formen Sie sich als Bauherr entscheiden wollen.

Wie schon erwähnt, ist es in Einzelfällen auch möglich, ohne Baugenehmigung eine Garage zu errichten. Das bedeutet für Sie als eventuellen Bauherren aber auf gar keinen Fall, dass Sie nun bauen können, wie Sie möchten. Denn diese Genehmigungsfreiheit bezieht sich nur auf formelle Aspekte des Baurechtes. Sie müssen also in diesen Fällen kein formeller Bauantrag gestellt werden. Allerdings müssen Sie bei einem Garagenbau die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, wie auch die planungsrechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten. Halten Sie diese Regelungen und Bestimmungen nicht ein, so drohen Ihnen ordnungsrechtliche Konsequenzen, die bis zum Abriss der Garage führen können.

Automatische Torantriebe machen das Einfahren in eine Garage leichter.

Eine Baugenehmigung allein genügt jedoch noch nicht für eine neue Garage. Eine weitere wichtige Frage stellt sich nun bezüglich der Finanzierung von dieser. Wird hierfür ein Darlehen benötigt ist es zu empfehlenen im Internet Kredite vergleichen zu lassen um den rentabelsten Anbieter festzustellen. Auch die Wahl des Bauunternehmens (sofern man die Arbeiten nicht selbst übernehmen möchte) will bedacht getroffen werden.

Ob man die Bauarbeiten an der neuen Garage selbst durchführt oder erfahrene Handwerker beauftragt kann ein enormer Kostenunterschied sein. Selbst durchführen sollte man den Bau allerdings nur, wenn man schon etwas Erfahrung auf dem Gebiet hat. Gutes Werkzeug, Baumaterialien und Arbeitskleidung sollten ebenfalls vorhanden sein, da dies sonst ebenfalls zu zusätzlichen Kosten führen kann. Auch muss man ausreichend Zeit inklusive Pufferzeit für den Eigenbau einplanen, da es oft zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen kann.